Allgemeine Geschäftsbedingungen – Bauzeichenbüro - Wien, 2012-01-18

  1. Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich durch den Auftraggeber (AG).
  2. Änderungen seitens des AG nach Vertragsabschluß werden vom AG schriftlich bestätigt.
  3. Durch unvorhersehbare oder vom AG verursachte Änderungen und Ergänzungen kann sich ein Mehraufwand ergeben. Für diesen Fall wird das ursprünglich vereinbarte Honorar neu verhandelt oder es werden Regiestunden verrechnet.
  4. Die Lieferung der Pläne und Unterlagen erfolgt gemäß AG in Datei- oder/und Papierform.
  5. Haftungen: Der Auftraggeber erklärt sich als Urheber dazu bereit, die gelieferten Pläne auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Die Ausführenden müssen gemäß ihrer Warn- und Hinweispflicht die Pläne und Unterlagen auf Richtigkeit der Inhalte und Maße überprüfen. Ich übernehme keine Haftung für jeglicher Art von Schäden die sich aus der weiteren Verwendung der von mir gelieferten Pläne und Unterlagen ergeben. Gleichzeitig bleiben aber die gelieferten Pläne und Unterlagen so lange sie nicht vollständig bezahlt wurden pflichtenfrei mein Eigentum.
  6. Die Bezahlung der Rechnung ist umgehend nach Erhalt ohne Abzug fällig.